AGB & Hausordnung für die Vermietung der Ferienwohnung Landlicht 

Vermieter:
Carolina & Christoph Iwancewicz
Mecklenburger Str. 10a 27232 Sulingen, Deutschland


§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung (nachfolgend Appartement) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements ist ausgeschlossen.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie schriftlich an fewo.sulingen@gmail.com. Telefonisch erreichen Sie uns unter 01724296099.

Können wir Ihnen das Appartement im gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Die Reservierung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und der Anzahlung (siehe § 3) rechtskräftig.

Hinweis: Bei einer Buchung durch Personen, die in derselben Stadt wohnen wie das Appartement, ist Rücksprache mit dem Vermieter erforderlich. Andernfalls kann eine Stornierung erfolgen.


§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung ist bis zum angegebenen Datum in der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist ebenfalls bis zum angegebenen Datum fällig.

  • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  • Mahnkosten betragen 25,00 Euro.
  • Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung möglich.

§ 4 An- und Abreise

Ferienwohnung Landlicht

  • Anreise ab 15:00 Uhr. Sie erhalten einen 6-stelligen Code für die Schlüsselbox .
  • Abreise bis 11:00 Uhr. Appartement ist besenrein zu hinterlassen.

§ 5 Das Appartement

Das Appartement wird in sauberem Zustand übergeben. Mängel sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für verursachte Schäden, verlorene Schlüssel oder unsachgemäße Nutzung des Inventars.


§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von max. 2 Haustieren ist gestattet. Hierbei fallen zusätzliche Kosten in höhe von 15 € pro Haustier an


§ 7 Aufenthalt

  • Das Appartement darf nur von den gebuchten Personen genutzt werden. Für zusätzliche Personen fällt ein Entgelt von 35,00 € pro Nacht an.
  • Gewerbliche und illegale Nutzungen sind untersagt.
  • Foto- oder Videoaufnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

§ 8 Reiserücktritt

  • Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
  • 100% Rückerstattung bis 14 Tage vor Anreise
  • 50% Rückerstattung bis 7 Tage vor Anreise
  • weniger als 7 Tage vor dem Anreisedatum ist keine Rückerstattung möglich.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt wird nur die Rückerstattung der Kosten gewährt. Kommerzielle Nutzungen führen zur fristlosen Kündigung ohne Anspruch auf Schadensersatz.


§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Bereitstellung des Mietobjekts im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Für Ausfälle durch höhere Gewalt besteht keine Haftung.


§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Sofern dem Gast während des Aufenthalts ein Internetzugang über WLAN zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dies als freiwillige Serviceleistung ohne Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder uneingeschränkte Nutzbarkeit. Der Gast darf den WLAN-Zugang nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere ist es dem Gast untersagt, über den WLAN-Zugang rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder sonstige rechtswidrige Handlungen vorzunehmen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Betrugshandlungen oder Eingriffe in fremde IT-Systeme. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Gast zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des WLAN-Zugangs beruhen. Der Vermieter ist berechtigt, den WLAN-Zugang bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung vorübergehend zu sperren oder zu beschränken.

§ 11.1 Gefahren der WLAN-Nutzung

Der Mieter nutzt das WLAN auf eigenes Risiko. Für Schäden durch Schadsoftware übernimmt der Vermieter keine Haftung.

§ 11.2 Verantwortlichkeit des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei der WLAN-Nutzung einzuhalten und haftet für Verstöße.


§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt Nachtruhe. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Beim Verlassen des Appartements sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Haustiere sind gestattet (max. 2 Haustiere).
(4) Es gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von bis zu 250,00 Euro fällig.


§ 13 Kundendaten

Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


§ 14 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


§ 16 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in Sulingen zuständig.


§ 17 Umgang mit Schlüsseln und Haftung bei Verlust

Der Gast ist verpflichtet, überlassene Schlüssel und sonstige Zutrittsmedien sorgfältig aufzubewahren und bei Abreise vollständig zurückzugeben. Bei schuldhaftem Verlust haftet der Gast für die hierdurch entstehenden, erforderlichen und nachgewiesenen Kosten der Ersatzbeschaffung. Die Kosten für den Austausch von Schlössern, Zylindern oder Teilen einer Schließanlage sind nur zu ersetzen, soweit ein solcher Austausch wegen einer durch den Verlust verursachten konkreten Missbrauchs- oder Sicherheitsgefahr im Einzelfall erforderlich ist und tatsächlich vorgenommen wird. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.